Welche Notarkosten fallen an?
Die Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundesweit geregelt. Das bedeutet, dass die Kosten für Notartätigkeiten in ganz Deutschland einheitlich sind. Höhere oder niedrigere als die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren sind nicht zulässig. Sprechen Sie uns gerne vorab auf die entstehenden Kosten an.
Wonach richten sich Notarkosten?
Die Höhe der Kosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts. Aufwand und Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls fließen nicht in die Kostenhöhe ein. So entscheidet bei einem Kaufvertrag der Preis der Immobilie und bei Generalvollmachten das Aktivvermögen des Vollmachtgebers über die Höhe der Gebühren.
Die Bundesnotarkammer hat auf Ihrer Website Beispielberechnungen für unterschiedliche notarielle Tätigkeiten zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass die Beispiele typische Fallkonstellationen abbilden. Daher können die Gebühren für Ihren Fall möglicherweise abweichen. Für die Richtigkeit der Berechnungsbeispiele übernimmt unsere Kanzlei keine Verantwortung.