Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Mit einem Ehevertrag legen Sie fest, welches Güterrecht in Ihrer Ehe gelten und welche Regelungen im Falle einer Trennung greifen sollen. Sie passen die gesetzlichen Vorgaben sozusagen an Ihre Lebensumstände an. Auch wenn bei einer Heirat niemand an eine mögliche Trennung denken mag, gibt es Konstellationen, in denen ein Ehevertrag sinnvoll ist.
Gesetzliche Regelung
Der Gesetzgeber sieht bei einer Scheidung einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich vor. Dieses Konzept beruht auf dem klassischen Familienmodell, bei dem ein Partner Haushalt und Kinder versorgt. Der Ausgleich sorgt dafür, dass der versorgende Partner am Ende nicht leer ausgeht. Doch in vielen Ehen greift das klassische Modell nicht mehr.
Gründe für einen Ehevertrag
Viele Paare scheuen sich, einen Ehevertrag aufzusetzen. Denn sie gehen davon aus, dass die Ehe ein Leben lang hält. Doch etwa jede dritte Ehe wird geschieden. Da ist es sinnvoll, sich in „guten Zeiten“ über Versorgungs- und Zugewinnausgleich Gedanken zu machen. Dafür gibt es gute Gründe:
- Sicherung des Betriebsvermögens
Wenn ein Partner Unternehmer oder Selbstständiger ist, können Sie mit einem Ehevertrag dafür sorgen, dass bei einer Scheidung die Liquidität des Unternehmens bzw. die selbstständige Existenz nicht gefährdet wird.
- Ähnliche Einkommensverhältnisse der Partner
Sind beide Ehepartner finanziell unabhängig, können sie gegenseitige finanzielle Forderungen mit einem Ehevertrag ausschließen. Das ist beispielsweise möglich, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen und keine Kinder vorhanden sind bzw. kein Kinderwunsch besteht.
- Unterschiedlich hohe Vermögen
Mit einem Ehevertrag können Sie als vermögende Partei verhindern, dass die Ehe nur aus finanziellen Gründen eingegangen wird.
Trennung und Scheidungsfolgenvereinbarung
Ist eine Ehe bereits gescheitert und steht eine Trennung bevor, ist der Abschluss eines Ehevertrags nachträglich immer noch möglich. Das geschieht oft in Kombination mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In einer solchen Vereinbarung regeln die Ehepartner gemeinsam die finanziellen und rechtlichen Folgen der Scheidung. Dazu gehört regelmäßig auch die Verteilung des wichtigsten Familienvermögens, der gemeinsamen Immobilie.
Rechtswirksamer Ehevertrag nur mit Notar
Eheverträge müssen vom Notar beurkundet sein. Der notariell beurkundete Ehevertrag verursacht Kosten, die sich aber für bestimmte Personengruppen lohnen können. Zudem ist in der Beurkundung auch eine Beratung inklusive. Wir Notare sind zu Neutralität verpflichtet. Daher können Sie darauf vertrauen, dass wir Regelungen finden, die für beide Seiten fair und angemessen sind.