Ohne Notar kein Hauskauf
Ein Hauskauf ist mit hohen Geldbeträgen für Käufer und Verkäufer verknüpft. Beim Immobilienkauf haben die Vertragsparteien ein großes Interesse daran, dass das Geschäft reibungslos abläuft. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks geht. Damit Ihr Hauskauf rechtswirksam ist, sieht der Gesetzgeber die Mitwirkung eines Notars vor. Unsere Notarkanzlei hilft Ihnen bei der Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags und führt Sie sicher durch das Geschäft.
Rolle des Notars beim Hauskauf
Wir Notare begleiten die Parteien durch den gesamten Prozess – von der ersten Kontaktaufnahme über die notarielle Beurkundung bis hin zur finalen Eintragung ins Grundbuch. Im Vorfeld holen wir von Ihnen mittels eines Datenblattes alle vertragsrelevanten Informationen ein und beraten über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auf dieser Grundlage erstellen wir einen für Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer ausgewogenen Vertragsentwurf. Der Vertragstext wird immer auf den jeweiligen Kauf und die beteiligten Parteien zugeschnitten und Ihnen vorab zur Durchsicht und Prüfung vorgelegt. Während des Beurkundungstermins verlesen und erläutern wir den Vertrag und nehmen auf Wunsch auch im Beurkundungstermin noch Änderungen vor. Sind Käufer und Verkäufer mit dem Inhalt einverstanden, wird die Urkunde vom Notar und den Parteien unterzeichnet. Im Anschluss holen wir alle für das Geschäft notwendigen Unterlagen ein und überwachen die Eintragung ins Grundbuch.
Weitere Dienstleistungen
Zusätzlich zum Kauf von Grundstücken, Wohnungen und Teileigentum beraten und unterstützen wir auch bei:
- Bauträgerverträgen
- Teilungserklärungen
- Bestellung von Grundschulden
- Bestellung von Dienstbarkeiten (bspw. Geh- und Fahrrechte)
- Nießbrauch und Wohnungsrechten
- Schenkung und Übergabe von Immobilien
Neutrale Instanz
Sie erhalten eine unabhängige und unparteiische Beratung. Die von uns erstellten Verträge werden sowohl den Interessen des Hauskäufers als auch des Verkäufers gerecht. Sie können sicher sein, dass wir für beide Parteien faire und rechtsgültige Formulierungen finden. Denn wir Notare sind zu Überparteilichkeit verpflichtet.
Notarkosten beim Hauskauf
Die beim Immobilienkauf anfallenden Notarkosten trägt in der Regel der Käufer (§ 448 Abs. 2 BGB). Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und den erbrachten Notarleistungen. Die Gebührensätze sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Daher gilt: Die Gebührensätze sind bei allen Notaren gleich hoch. Über die zu erwartenden Kosten geben wir im Vorfeld gerne Auskunft.