Notarielles Testament und Erbvertrag
Ein notarielles Testament und der Erbvertrag sind Instrumente, mit denen Sie die Vermögensnachfolge im Todesfall regeln können, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge. Während das Testament nur einseitige und jederzeit änderbare Verfügungen beinhaltet, enthält der Erbvertrag eine oder mehrere vertraglich bindende Verfügungen, etwa die gegenseitige Erbeinsetzung. Sie möchten Ihren Ehepartner versorgt wissen, Ihre Stiefkinder am Nachlass beteiligen, Ihr Vermögen gerecht verteilen oder vor Pflichtteilsansprüchen schützen? Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag können Sie Erbstreitigkeiten vermeiden und sichergehen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird.
Testament – mit und ohne Notar
Notarielles Testament – zahlreiche Vorteile
- Individuelle und fachkundige Beratung
Der Notar klärt Ihre Bedürfnisse und Wünsche und informiert Sie über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Beratung ist immer auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.
- Rechtssichere Formulierungen
Der Notar findet Formulierungen, die eine eindeutige Auslegung des Testaments gewährleisten. So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten.
- Anfechtung des Testaments wird erschwert
Der Notar überzeugt sich bei der Errichtung des Testaments von der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers. Das erschwert es den Erben, die Testierfähigkeit anzufechten.
- Amtliche Registrierung und Verwahrung
Notarielle Testamente und Erbverträge werden im Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert und beim Amtsgericht hinterlegt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Urkunde im Todesfall auch aufgefunden wird.
- Kein Erbschein notwendig
Ein notarielles Testament wird als Erbnachweis anerkannt. Ihre Erben müssen in den meisten Fällen keinen gebührenpflichtigen Erbschein beantragen.
Vorweggenommene Erbfolge
- steuerliche Belastung der Erben reduzieren
- Familienangehörige versorgen
- Familienvermögen erhalten
Ob Testament, Erbvertrag oder Vermögensübertragung – wir beraten und unterstützen Sie!