Erbrecht und Ver­mögens­­nachfolge

Notarielles Testament und Erbvertrag

Ein notarielles Testament und der Erbvertrag sind Instrumente, mit denen Sie die Vermögensnachfolge im Todesfall regeln können, abweichend von der gesetzlichen Erbfolge.  Während das Testament nur einseitige und jederzeit änderbare Verfügungen beinhaltet, enthält der Erbvertrag eine oder mehrere vertraglich bindende Verfügungen, etwa die gegenseitige Erbeinsetzung. Sie möchten Ihren Ehepartner versorgt wissen, Ihre Stiefkinder am Nachlass beteiligen, Ihr Vermögen gerecht verteilen oder vor Pflichtteilsansprüchen schützen? Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag können Sie Erbstreitigkeiten vermeiden und sichergehen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird.

Ein notarielles Testament hat viele Vorteile

Testament – mit und ohne Notar

Grundsätzlich können Sie ein Testament auch ohne Notar errichten. Ein Erbvertrag muss immer notariell beurkundet sein. Für ein privat verfasstes Testament fallen keine Notarkosten an. Doch die vermeintlich eingesparten Kosten müssen später von Ihren Erben aufgebracht werden und liegen oftmals höher also die Kosten beim Notar. Um Immobilien im Grundbuch umschreiben zu lassen, benötigen die Erben ohne notarielles Testament bzw. Erbvertrag einen gebührenpflichtigen Erbschein. Auch Banken dürfen unter gewissen Umständen auf einen Erbschein bestehen. Oft sind privat verfasste Testamente unklar und auslegungsbedüftig formuliert. Erbstreitigkeiten und Abwicklungsschwierigkeiten sind vorprogrammiert. 

Notarielles Testament – zahlreiche Vorteile

Die Mitwirkung eines Notars ist zwar mit Kosten für den Erblasser verbunden. Doch ein notarielles Testament bietet viele Vorteile:

  • Individuelle und fachkundige Beratung
    Der Notar klärt Ihre Bedürfnisse und Wünsche und informiert Sie über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere Beratung ist immer auf Ihre Lebenssituation zugeschnitten.
  • Rechtssichere Formulierungen
    Der Notar findet Formulierungen, die eine eindeutige Auslegung des Testaments gewährleisten. So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten.
  • Anfechtung des Testaments wird erschwert
    Der Notar überzeugt sich bei der Errichtung des Testaments von der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers. Das erschwert es den Erben, die Testierfähigkeit anzufechten.
  • Amtliche Registrierung und Verwahrung
    Notarielle Testamente und Erbverträge werden im Zentralen Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer registriert und beim Amtsgericht hinterlegt. So können Sie sicher sein, dass Ihre Urkunde im Todesfall auch aufgefunden wird.
  • Kein Erbschein notwendig
    Ein notarielles Testament wird als Erbnachweis anerkannt. Ihre Erben müssen in den meisten Fällen keinen gebührenpflichtigen Erbschein beantragen.

Vorweggenommene Erbfolge

Das Testament regelt die Vermögensnachfolge im Todesfall. Sie können Ihr Vermögen jedoch bereits zu Lebzeiten übertragen. Das kann zum Beispiel in Form einer Schenkung von Privatvermögen erfolgen. Oder aber Sie übertragen Immobilien oder Unternehmensanteile an Ihre gesetzlichen Erben. Für diese vorweggenommene Erbfolge gibt es gute Gründe:

  • steuerliche Belastung der Erben reduzieren
  • Familienangehörige versorgen
  • Familienvermögen erhalten

Ob Testament, Erbvertrag oder Vermögensübertragung – wir beraten und unterstützen Sie!