Unternehmensgründung und VERÄnderung im Unternehmen
Unser Notariat unterstützt selbstverständlich auch bestehende Unternehmen bei allen notwendigen Änderungen, etwa Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Anteilsverkäufen und Handelsregisteranmeldungen jeder Art – etwa Änderungen in der Geschäftsführung.
Welche Rechtsform?
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, in die Sie eine Einlage in Form von Stammkapital vornehmen. Ihre persönliche Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt. Die Höhe richtet sich nach der Art der Kapitalgesellschaft, die Sie gründen möchten. Zu den bekanntesten zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft sieht der Gesetzgeber folgende notarielle Tätigkeiten vor:
- notarielle Beurkundung des Gründungsvorgangs und des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
- Anmeldung zum Handelsregister
Für die Gründung einer Personengesellschaft ist in der Regel kein Stammkapital erforderlich. Wenn es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, ist für diese Gesellschaftsform gesetzlich nur die Anmeldung zum Handelsregister in notarieller Form vorgesehen. Doch auch bei Personengesellschaften gibt es Konstellationen, die einen Gesellschaftsvertrag unter notarieller Mitwirkung erforderlich machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilien in die Personengesellschaft eingebracht werden sollen. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Weitere Informationen zum Ablauf einer GmbH Gründung finden Sie auch auf der Informationsseite der Bundesnotarkammer für GmbH-Gründungen.