Unter­nehmen

Unternehmens­gründung und VERÄnderung im Unternehmen

Zu Beginn einer jeden Unternehmensgründung steht die Geschäftsidee. Diese haben Sie mit viel Begeisterung und Sorgfalt entwickelt. Jetzt geht es an die Umsetzung: Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen. Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses – von der Wahl der Rechtsform bis zur Eintragung ins Handelsregister.

Unser Notariat unterstützt selbstverständlich auch bestehende Unternehmen bei allen notwendigen Änderungen, etwa Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umstrukturierungen, Anteilsverkäufen und Handelsregisteranmeldungen jeder Art – etwa Änderungen in der Geschäftsführung.

Beratung bei Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge

Welche Rechtsform?

Soll es eine Kapitalgesellschaft, eine Personengesellschaft oder ein einzelkaufmännisches Unternehmen sein? Die Wahl der Rechtsform ist wohl eine der wichtigsten Entscheidungen bei einer Unternehmensgründung. Nicht nur wirkt sie sich auf die Verpflichtung zur Zahlung einer Einlage und die gesetzlich vorgeschriebenen Gründungsformalitäten aus. Sie hat auch steuerliche Auswirkungen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor der Beurkundung bei einem Steuerberater über die steuerlichen Aspekte zu informieren. Auf Wunsch klären wir die anstehenden Fragen gerne auch direkt mit Ihrem Steuerberater.

Kapital­gesellschaft oder Personengesellschaft

Kapitalgesellschaften sind Unternehmen, in die Sie eine Einlage in Form von Stammkapital vornehmen. Ihre persönliche Haftung ist auf das Stammkapital begrenzt. Die Höhe richtet sich nach der Art der Kapitalgesellschaft, die Sie gründen möchten. Zu den bekanntesten zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG). Bei Gründung einer Kapitalgesellschaft sieht der Gesetzgeber folgende notarielle Tätigkeiten vor:

  • notarielle Beurkundung des Gründungsvorgangs und des Gesellschaftsvertrags (Satzung)
  • Anmeldung zum Handelsregister

 

Für die Gründung einer Personengesellschaft ist in der Regel kein Stammkapital erforderlich. Wenn es sich um ein kaufmännisches Unternehmen handelt, ist für diese Gesellschaftsform gesetzlich nur die Anmeldung zum Handelsregister in notarieller Form vorgesehen. Doch auch bei Personengesellschaften gibt es Konstellationen, die einen Gesellschaftsvertrag unter notarieller Mitwirkung erforderlich machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Immobilien in die Personengesellschaft eingebracht werden sollen. Wir beraten Sie hierzu gerne.

Weitere Informationen zum Ablauf einer GmbH Gründung finden Sie auch auf der Informationsseite der Bundesnotarkammer für GmbH-Gründungen.

Anteilsverkauf und Kapitalmaßnahmen

Sie möchten Ihren Gesellschaftsanteil verkaufen oder einen neuen bzw. weiteren Gesellschafter aufnehmen? Wir erstellen den Anteilskaufvertrag oder bereiten die zur Aufnahme weiterer Gesellschafter notwendigen Kapitalmassnahmen vor.  Sie wollen mit Ihrem Unternehmen den nächsten Schritt gehen und die Rechtsform wechseln? Wir beraten Sie hierzu gerne.

Unternehmens­nachfolge

Damit die Zukunft Ihres Unternehmens auch langfristig gesichert ist, raten wir, die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und vorausschauend zu gestalten. Insbesondere bei Familienunternehmen sollte darüber hinaus geklärt werden, wer die Geschäftsführung übernimmt, wenn der Gesellschafter ausfällt. Für diesen Fall können Sie mit Vorsorgevollmacht und Testament vorbeugen.

Notarkosten für Unternehmens­gründung

Je nach gewählter Rechtsform und Höhe des Stammkapitals können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen. Gerne teilen wir Ihnen im Vorfeld mit, welche Notarkosten bei der Unternehmensgründung ungefähr auf Sie zukommen.